Aktueller Tipp zur Steuerklassenwahl 2005 ab sofort erhältlich
Verheiratete Arbeitnehmer können für den Lohnsteuerabzug zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten ungefähr der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse Ill eingestufte Ehegatte 60 v.H. und der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte 40 v.H. des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Für eine etwaige Änderung der Steuerklasseneintragung ist die Gemeinde zuständig, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
Bei der Wahl der Steuerklassenkombination sollten die Ehegatten daran denken, dass die Steuerklassenkombination auch die Höhe der Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Unterhalts-, Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs- und Mutterschaftsgeld beeinflusst. Eine vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl wird bei der Gewährung von Lohnersatzleistungen vom Arbeitsamt grundsätzlich anerkannt. In den Fällen der Altersteilzeit kann die Steuerklassenkombination Auswirkung auf die Höhe der Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz haben.
Zu beachten ist, dass die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer nichts Abschließendes über die Höhe der Jahressteuerschuld aussagt. Die endgültige Jahressteuerschuld wird erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung für das Jahr 2005 festgestellt. Um verheirateten Arbeitnehmern die Wahl der Steuerklassen zu erleichtern, hat das Finanzministerium einen aktuellen Tipp herausgegeben, der über die Möglichkeiten der Steuerklassenwahl für das Jahr 2005 informiert. Mittels von Tabellen und Rechnungsbeispielen wird dargestellt, wie verheiratete Arbeitnehmer die für sie günstigste Steuerklassenkombination ermitteln können.
Der aktuelle Tipp ist ab sofort bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos sowie beim Finanzministerium, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags (Format DIN-C-6, Porto 0,55 Euro) erhältlich.