1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die Gemeindewerke Forbach vom 30.07.2002
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 12 des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Forbach am 15.11.2022 folgende Satzung beschlossen:
1.Die Betriebssatzung für die Gemeindewerke Forbach vom 30.07.2002 wird wie folgt geändert:
§ 3 Wirtschaftsführung
(1)
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs erfolgen gemäß § 12 EigBG auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
(2)
Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 950.000,- € festgesetzt.
(3)
Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr.
2.
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Ausgefertigt:
Forbach, 16. November 2022
Der Bürgermeister:
Robert Stiebler
Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung finden Sie unter www.forbach.de.