Wasser- und Abwassergebühren
Abschlag zum 31.03.
Zum 31. März wird der Abschlag für den Zeitraum Januar - März 2008 zur Zahlung fällig.
Wir bitten um Beachtung, dass für die Abschläge keine Rechnungen ausgestellt werden. Der Abschlagsbetrag ist auf der Schlussrechnung unter „Abschlag fälltig am 31.03., 30.06., 30.09. (Zahlbetrag)" ausgedruckt.
Die Zahlungspflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Abschläge pünktlich zum 31.03. zu bezahlen.
Allen anderen Zahlungspflichtigen, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die Abschläge zum 31.03. abgebucht.