Badegebühren Montana 2022

Gemeinde Forbach Landkreis Rastatt


Gebührenordnung für das Freischwimmbad "Montana"
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26. April 2022 folgende Eintrittspreise für das "Montana" in Forbach festgelegt:

§ 1 Eintrittspreise

1. Einzelkarten
1.1 Einzeleintritt für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 4,00 €
1.2 Einzeleintritt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 2,50 €
1.3 Einzeleintritt mit Schwarzwald-Gästekarte 3,20 €
(Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren)
1.4. Einzeleintritt mit Schwarzwald-Gästekarte 2,00 €
(für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren)
1.4 Einzeleintritt Frühschwimmerkarte 2,50 €
Erwachsene von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr
1.5 Einzeleintritt Feierabendkarte 2,50 €
Erwachsene ab 17.00 Uhr
1.6 Einzeleintritt Familie
(Zwei Erwachsene und Kinder unter 16 Jahren) 10,00 €
1.7 Einzeleintritt Familie mit Schwarzwald-Gästekarte 8,00 €
(Zwei Erwachsene und Kinder unter 16 Jahren)

2. Zehnerkarten
2.1 Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 35,00 €
2.2 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 20,00 €
2.2 Frühschwimmerkarte, Erwachsene 20,00 €
Erwachsene von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr
2 3 Feierabendkarte, Erwachsene 20,00 €
Erwachsene ab 17.00 Uhr
2.4 Familien
(Zwei Erwachsene und Kinder unter 16 Jahren) 70,00 €

3. Jahreskarten
3.1 für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 60,00 €
3.2 für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 35,00 €
3.3 für Familien 120,00 €
(Zwei Erwachsene und Kinder unter 16 Jahren)
3.4 für Familien - Alleinerziehende 60,00 €
(Ein Erwachsener und Kinder unter 16 Jahren)

4. Umsatzsteuer
Die in den Ziff. 1 bis 3 enthaltenen Beträge sind Bruttobeträge, in denen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe enthalten ist.

§ 2 Sonstige Gebührenermäßigungen
1. Schüler, Studenten, Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII, oder Empfänger von Grundsicherung nach SGB II werden gegen Vorlage eines Ausweises oder entsprechender Bescheide bezüglich der Eintrittspreise Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gleichgestellt.
2. Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16 Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50%) werden bezüglich der Eintrittspreise Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gleichgestellt. Die Gleichstellung mit Kindern im Sinne des § 4 (Familientarif) ist ausgeschlossen.

§ 3 Befreiungen
1. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Eintritt frei.
2. Schwerbehinderte bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wenn der Schwerbehindertengrad mindestens 50 % beträgt, erhalten freien Eintritt.
3. Begleitpersonen von Schwerbehinderten haben freien Eintritt, wenn im Schwerbehindertenausweis "Mit Begleitperson" vermerkt ist.
Die Befreiungsgründe sind nachzuweisen.

§ 4 Familientarif
1. Familien-Jahreskarten erhalten Ehepaare (nicht geschiedene oder getrennt lebende
Ehepaare), Alleinerziehende, unverheiratet zusammenlebende Paare mit mindestens
einem Kind unter 16 Jahren bzw. einem Kind, für das die Ermäßigungsgründe des § 2 Ziff. 1
zutreffen. Die Voraussetzungen hierfür sind nachzuweisen.
Mit dieser Familienkarte erhält jedes berechtigte Familienmitglied eine Jahreskarte. Mit dieser Jahreskarte kann unabhängig voneinander das Bad besucht werden. Auf Familienkarten werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.
2. Familien-Tageskarten erhalten Eltern in Begleitung von bis zu zwei Kindern bei gemeinsamem Eintritt. Bei drei oder mehr Kindern nur gegen Vorlage des Landesfarmlienpasses.

§ 5 Geltungsdauer
1. Einzelkarten gelten nur am Tag der Lösung für eine einmalige Benutzung, beim Verlassen des Bades erlischt die Gültigkeit der Eintrittskarte.

2. Für die Zehnerkarten gilt Ziff. 1 entsprechend.

3. Jahreskarten gelten ab dem Tag der Lösung für die laufende Badesaison (Kalenderjahr).

§ 6 Übertragbarkeit
Jahreskarten sind nicht übertragbar.

§ 7 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt zum 27.04.2022 in Kraft.

Forbach, 27.04.2022

Katrin Buhrke
Bürgermeisterin