Ausbau und Förderung von alternativen Angeboten der Kindertagespflege
In seiner Sitzung am 17.01.2023 hat der Gemeinderat Bezuschussungsrichtlinien für die Nutzung von Angeboten der Kindertagesbetreuung außerhalb von Kindertageseinrichtungen beschlossen. Für den perspektivischen Ausbau solcher Angebote durch private Dienstleister vor Ort ist die Gemeinde auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten.
Geeignet sind Wohn- oder Gewerberäumlichkeiten mit ca. 100 m² Grundfläche. Die Räume sollten ebenerdig gelegen sein und Zugang zu einem Außenbereich bieten oder alternativ in der Nähe eines öffentlichen Spielplatzes liegen. Die Elektroinstallation muss auf dem aktuellen Stand und über einen FI-Schutzschalter abgesichert sein. Erforderlich ist eine Küchenzeile/Küche oder die Möglichkeit zum Einbau einer solchen. Neben einem Spiel- und Aufenthaltsraum sollte ein getrennter Schlafraum eingerichtet werden können. Zusätzlich zu einem Bad für die betreuten Kinder muss eine separate Toilette für die Betreuer vorhanden sein. Die Räume müssen in einem Wohn- oder Mischgebiet liegen und über mindestens zwei zugehörige Parkplätze verfügen.
Sollten Sie geeignete Räumlichkeiten besitzen oder Vorschläge haben, dann wenden Sie sich bitte an das Hauptamt der Gemeinde Forbach unter Tel. 07228/3920, mkarcher@forbach.de.