Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes
1. Änderung der textlichen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Hungerberg" in Langenbrand
Der Gemeinderat der Gemeinde Forbach hat am 26.04.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, die textlichen und örtlichen Bauvorschriften für den Bebauungsplan "Hungerberg" in Langenbrand zu ändern.
Durch die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Vorgaben angepasst werden.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Forbach weist den Bereich "Hungerberg" als Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Der Planbereich wird auf anliegendem Lageplan vom 03.05.2022 dargestellt und ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Forbach, 03.05.2022
gez. Katrin Buhrke, Bürgermeisterin