Weihnachtsbeihilfe der Gemeinde Forbach

Bereits seit vielen Jahren macht die Gemeinde Forbach hilfebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus den Mitteln ihres Sozialfonds zu Weihnachten eine kleine Freude in Form einer finanziellen Unterstützung. Auch in diesem Jahr soll diese schöne Tradition fortgesetzt werden.

Nach den vom Gemeinderat festgelegten Richtlinien liegt eine persönliche finanzielle Bedürftigkeit dann vor, wenn Bürgergeld vom Jobcenter oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Kreissozialamt Rastatt bezogen werden.

Sofern Sie zu dem genannten Personenkreis gehören und für Weihnachten 2023 eine Zuwendung erhalten wollen, bitten wir Sie, sich unter Vorlage Ihres aktuellen Leistungsbescheids bis spätestens 8. Dezember 2023 beim Sozialamt in Forbach zu melden.

Das Sozialamt Forbach erteilt auf Nachfrage telefonische Auskünfte zur Beihilfeaktion und bittet bei Vorsprache um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07228/39-14.

Aus Mitteln des Sozialfonds unterstützt die Gemeinde Forbach jährlich zur Weihnachtszeit oder auch im Laufe des Jahres in Not geratene Mitbürgerinnen und Mitbürger. Um diese Unterstützung auch zukünftig zu ermöglichen, ist der Sozialfonds auf Spenden angewiesen. Die Gemeinde bedankt sich daher für jede finanzielle Unterstützung des Sozialfonds.

Wenn Sie spenden möchten, nachstehend die Bankverbindung
IBAN: DE30 6619 0000 0051 0138 08 (BIC: GENODE61KA1) bei der Volksbank pur eG; Stichwort "Sozialfonds der Gemeinde Forbach".