Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser des Ortsnetzes Hundsbach

- Abkochgebot -
Die Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Forbach werden in regelmäßigen Abständen untersucht. Diese Probeentnahmen werden gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt von einem zugelassenen Labor durchgeführt. Untersucht werden mikrobiologische, chemische und sog. Indikatorparameter. Die Auswertung solcher Proben liegt in der Regel nach drei Tagen vor.
Wird nun eine Grenzwertüberschreitung festgestellt, werden in Absprache mit dem Gesundheitsamt Rastatt hygienische Maßnahmen getroffen, bei mikrobiologischen Parametern wird eine Chlorung der Anlagen und Netze sowie ein Abkochgebot angeordnet. Nach Einleitung von Gegenmaßnahmen wird dann eine Nachprobe erhoben; diese wiederum ausgewertet und nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt die Chlorung eingestellt und das Abkochgebot aufgehoben.

Aktuell wurden Grenzwertüberschreitungen im Netz Hundsbach Wolfsloch bei den mikrobiologischen Parametern Enterokokken (Bakterien) festgestellt und ein Abkochgebot angeordnet. Das Wasser muss bis zur Aufhebung abgekocht werden! Wasser sollte mindestens 10 Minuten bei 90 Grad gekocht werden! Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser!
- Das Ortsnetz wird bereits dauerhaft gechlort, die Dosierung wird ggf. im Rahmen der Trinkwasserverordnung erhöht. Die Nachproben werden noch diese Woche erhoben. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die Verwaltung wieder über die Presse informieren.

Die festgestellte Grenzwertüberschreitung kann bei Menschen gesundheitliche Probleme verursachen, besonders bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Die Verwaltung bittet deshalb dringend um die Einhaltung des Abkochgebotes.