Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Forbach vom 12.12.2023

TOP 3 Betriebsplan Forst 2024
Der Leiter der Forstbezirksleitung, Herr Markus Krebs, erläuterte in der Sitzung die voraussichtlichen Erlöse und Kosten des Betriebsplans Forst. Für das Jahr 2024 wird bei einem Einschlag von 18.910 fm mit 1.098.000 Euro an Holzverkaufserlösen geplant. Kosten für das Holzernten und -rücken sind rd. 615.300 Euro veranschlagt. Hinzu kommen weitere Aufwendungen für Beförsterung und Holzverkauf mit rd. 269.800 Euro. Die gesamten Aufwendungen belaufen sich auf 1.302.200 Euro.

Aufgrund von erwarteten Förderzuschüssen in Höhe von 215.500 Euro und Erlösen für Ausgleichsmaßnahmen von 1.106.500 Euro wird sich das Gesamtergebnis der Finanzplanung des Forstbetriebs im Jahr 2024 auf einen Überschuss von 1.150.700 Euro belaufen. Der Gemeinderat hat den Betriebsplan Forst 2024 einstimmig beschlossen und die Ausführung der Forstbezirksleitung Gaggenau übertragen.

TOP 4 Interkommunale Zusammenarbeit
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Großen Kreisstadt Gaggenau bzgl. einer Verhinderungsstellvertretung für das Standesamt
Mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates wird eine Verhinderungsstellvertretung für das Standesamt mit der Großen Kreisstadt Gaggenau vereinbart, um in personellen Notfällen auf die Standesbeamtinnen der Stadt Gaggenau zurück greifen zu können.

TOP 5 Vereinsförderung
- Änderung der Förderrichtlinien für Vereine
Aufgrund der hohen jährlichen Verbrauchs- und Unterhaltungskosten der gemeindeeigenen Hallen von rd. 78.000 Euro pro Jahr, muss zukünftig zur Deckung eines Teils dieser Kosten eine Benutzungsgebühr eingeführt werden. Die Neufassung der Gebührenordnung sieht für örtliche Vereine eine Benutzungsgebühr in Höhe von 3,70 € je Belegungsstunde vor. Der Großteil der Kosten wird im Rahmen der Vereinsförderung von der Gemeinde getragen. Die Hallenbelegung für den Trainings-, Übungs-, Probe- und Sportbetrieb von ausschließlich Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt kostenfrei.

Herr Bürgermeister Stiebler erläuterte in der Sitzung die Notwendigkeit der Benutzungsgebühr auf Grund der angespannten Haushaltslage. Trotzdem möchte man mit der festgelegten Gebühr allen Vereinen weiterhin eine Hallennutzung ermöglichen. In bestimmten Sonderfällen wird es dabei zu Einzelfallregelungen kommen. Durch den mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderates treten die neuen Vereinsförderrichtlinien zum 01.01.2024 zunächst befristet für ein Jahr in Kraft. Die jährliche Grundförderung der Musikvereine bleibt durch Beschluss bestehen. Die Vereinsförderrichtlinien können auf der Homepage der Gemeinde Forbach eingesehen werden.

TOP 6 Gebührenordnung gemeindeeigener Einrichtungen
- Änderung der Gebührenordnung für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Gebührenordnung für gemeindeeigene Einrichtungen zum 01.01.2024 mehrheitlich beschlossen. Neben der Benutzungsgebühr für den Trainings-, Übungs-, Probe- und Sportbetrieb von 3,70 € je Belegungsstunde wird eine Gebühr für die Überlassung von Mehrzweck- und Lagerräumen von 20,00 € monatlich erhoben. Die Grundgebühr für die Benutzung gemeindeeigener Hallen zu Veranstaltungszwecken durch örtliche Vereine wurde angehoben. Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für die Murghalle 200,00 €, für das Haus des Gastes Hundsbach 75,00 € und für die Festhallen Langenbrand, Gausbach und Bermersbach je 100,00 €. Bei der Festhalle Langenbrand und dem Haus des Gastes Hundsbach fallen zuzügliche Kosten für die Küchennutzung an. Für Tage des Auf- und Abbaus wird keine Grundgebühr erhoben. Die Gebührenordnung für gemeindeeigene Einrichtungen kann auf der Homepage der Gemeinde Forbach eingesehen werden.

TOP 7 Grundsanierung Holzbrücke Forbach
Die Schindeleindeckung der Holzbrücke aus dem Jahr 1954 wurde 1976 letztmalig erneuert und ist stark verwittert sowie stellenweise ausgebrochen. Auch an der Tragkonstruktion der Brücke wurden mehrere Mängel festgestellt. Um das ortsbildprägende Wahrzeichen der Gemeinde zu erneuern, hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt, die weiteren Planungsschritte zur Sanierung in die Wege zu leiten. Mit der Sanierungsplanung der Tragwerksplanung bis zur Vorbereitung der Vergabe wird das Ingenieurbüro Zachmann aus Bühl beauftragt. Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei 1,1 Mio. € inkl. Baunebenkosten. Eine Fördermöglichkeit von 60 % wurde von der oberen Denkmalschutzbehörde in Aussicht gestellt.

TOP 8 Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme von Spenden für die Bürgerstiftung Forbach, den historischen Rundweg Langenbrand sowie für die Jugendfeuerwehr.