Vereinsinvestitionszuschüsse rechtzeitig beantragen

Wir weisen darauf hin, dass nach den Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Forbach die Investitionszuschüsse für das Jahr 2024 rechtzeitig zu beantragen sind.
Investitionsmaßnahmen, welche im nächsten Jahr abgeschlossen werden und auch zur Auszahlung kommen sollen, müssen in diesem Jahr beantragt werden.
Dies gilt nicht für die Sportgeräte- oder Instrumentenzuschüsse.

Da die Vereinsförderung derzeit durch Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2022 ausgesetzt wird, kann bis zur Neufassung der Vereinsförderrichtlinie keine verbindliche Zusage zur Höhe der Förderung getätigt werden.