Energietipp der Energieagentur Mittelbaden in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Förderung für Sanierungen sind wieder möglich: KfW-Programme werden teilweise wieder gestartet
Nachdem dem notwendigen Förderstopp vom 24. Januar 2022 für das KfW-Effizienzhaus und die energetische Sanierung, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer Pressemitteilung das weitere Vorgehen erläutert:
Alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24 Uhr, eingegangen sind, werden weiterbearbeitet und genehmigt unter der Prämisse der Förderfähigkeit. Die Sanierungsförderung ist seit Dienstag, 22. Februar 2022 wieder aufgenommen worden. Anträge können ab sofort wieder an die KfW erfolgen.
Weiter offen ist das Prozedere in der Neubauförderung. Es soll eine Übergangslösung bis Ende dieses Jahres geben, die mit einer Fördersumme von einer Milliarde Euro gedeckelt ist. Bekannt ist, dass der Effizienzhausstandard EH 55 nicht mehr förderfähig ist und nur noch die förderfähigen Altanträge, die bis zum 23. Januar 2022, 24 Uhr eingegangen sind, abgearbeitet und geprüft werden. Fortgesetzt wird der Standard EH 40 mit reduzierten Fördersätzen und gedeckelt auf eine Milliarde Euro bis zum Ende 2022. Anträge können voraussichtlich ab März 2022 gestellt werden.
Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2023 die Gebäudeförderung vollkommen neu auszurichten, um das neue Programm "Klimafreundliches Bauen" zu starten. Der Standard EH 55 soll demnach ab 2023 für alle Neubauten verpflichtend sein.
Die Energieagentur Mittelbaden bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kostenlose telefonische individuelle Energieberatung an.
Anmeldungen per Telefon unter 07222/15 90 80 oder per E-Mail unter kontakt@energieagentur-mittelbaden.de.
Weitere Beratungsangebote finden Sie bei der Energieagentur Mittelbaden gGmbH, Ihrem Ansprechpartner für Klimaschutz und Energieeffizienz, unter www.energieagentur-mittelbaden.de