Erinnerung: Ab 01.01.2023 gilt die Pflicht zur elektronischen Kurtaxemeldung für alle Gastgeber
Der Gemeinderat Forbach hatte in seiner Sitzung am 16.11.2021 im Rahmen der Neufassung der Kurtaxesatzung die Pflicht zur elektronischen Kurtaxemeldung durch die Gastgeber an die Gemeinde beschlossen. Für Bestandsgastgeber gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022. Ab 01.01.2023 sind dann grundsätzlich alle Gastgeber in der Gemeinde zur elektronischen Meldung verpflichtet.
Wir erinnern deshalb alle Gastgeber, die bisher noch nicht auf das neue Verfahren umgestellt haben, daran, sich kurzfristig bei Frau Schoch 07228/3924, mschoch@forbach.de, zur Einrichtung ihres Onlinezugangs zu melden.
Für die elektronische Meldung wird von der Gemeinde ein kostenfreies Webportal bereitgestellt, in dem die Gastgeber mit ihren persönlichen Zugangsdaten Meldescheine anlegen können. Parallel dazu stellt die Gemeinde ebenfalls kostenlos die notwendigen Vordrucke bereit, auf denen die Gastgeber die mit dem Meldeschein generierten Gästekarten für ihre Gäste ausdrucken können. Auch wird den Gastgebern ein übersichtlicher Leitfaden für die Verwendung des neuen Systems an die Hand gegeben.
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, steht die Verwaltung gerne für Hilfestellungen bereit.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass die Kurtaxesatzung verbindlich für alle gegen Entgelt stattfindenden Beherbergungen von ortsfremden Personen in der Gesamtgemeinde Forbach gilt. Ausnahmen müssen von der Gemeinde auf Grundlage der Kurtaxesatzung genehmigt werden. Verstöße gegen die Meldepflicht oder andere Vorgaben der Satzung können als Ordnungswidrigkeit nach dem Kommunalabgabengesetz BW jeweils mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden.