Jagdgenossenschaft Forbach

Rechnungsergebnis für das Wirtschaftsjahr 2022/2023
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. mit § 9 Buchst. d der Satzung für die Jagdgenossenschaft Forbach vom 22.09.2021 hat der Gemeindevorstand (Gemeinderat) für jedes Wirtschaftsjahr über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft Rechnung zu führen.
Für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 (01.04.2022 bis 31.03.2023) hat der Gemeinderat am 13.06.2023 das Rechnungsergebnis wie folgt festgestellt:
Einnahmen der Jagdgenossenschaft 3.443,76 Euro
Ausgaben der Jagdgenossenschaft 100,00 Euro
Reinertrag 2022/2023 3.343,76 Euro

Bezogen auf die Fläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Forbach mit 363,3 ha ergibt sich ein Reinertrag von 9,20 Euro je ha.

Gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung für die Jagdgenossenschaft Forbach sowie Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft vom 13.03.2001 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeinde Forbach zur Verfügung gestellt.

Nach § 16 Abs. 2 der Satzung kann jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen (sog. Auskehrungsanspruch).
Der Anspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Forbach geltend zu machen.

Der vorstehende Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Rechnungsergebnisses 2022/2023 wird hiermit gem. § 19 der Satzung für die Jagdgenossenschaft Forbach öffentlich bekannt gemacht.

Forbach, 29.06.2023
Der Jagdvorstand
Robert Stiebler, Bürgermeister