Gebührenordnung für das Freischwimmbad „Montana“
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.03.2008 folgende Eintrittspreise für das „Montana“ in Forbach festgelegt.
§ 1 Eintrittspreise
1. Einzelkarten
1.1 Einzeleintritt für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 3,50 €
1.2 Einzeleintritt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 1,50 €
1.3 Einzeleintritt mit Schwarzwald-Gästekarte
(Erwachsene und Kinder) 1,50 €
1.4 Einzeleintritt Feierabendkarte
Erwachsene ab 17.30 Uhr 2,00 €
1.5 Einzeleintritt Familie 5,00 €
(Erwachsene und Kinder unter 16 Jahren)
2. Zehnerkarten
2.1 für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 30,00 €
2.2 für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 13,00 €
2.3 Feierabendkarte, Erwachsene ab 17.30 Uhr 17,00 €
3. Jahreskarten
3.1 für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren
bei Verkauf bis 15.05. des Kalenderjahres 50,00 €
bei Verkauf ab 15.05 des Kalenderjahres 55,00 €
3.2 für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
bei Verkauf bis 15.05. des Kalenderjahres 22,50 €
bei Verkauf ab 15.05 des Kalenderjahres 25,00 €
3.3 für Familien
bei Verkauf bis 15.05. des Kalenderjahres 70,00 €
bei Verkauf ab 15.05 des Kalenderjahres 80,00 €
Die Jahreskarten berechtigen im jeweiligen Kalenderjahr auch zum Eintritt in das Hallenbad Forbach.
4. Umsatzsteuer
Die in den Ziff. 1 bis 4 enthaltenen Beträge sind Bruttobeträge, in denen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe enthalten ist.
§ 2 Sonstige Gebührenermäßigungen
1. Schüler, Studenten, Wehrdienstpflichtige, Zivildienstleistende, Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII,
oder Empfänger von Grundsicherung nach SGB II werden gegen Vorlage eines
Ausweises oder entsprechender Bescheide bezüglich der Eintrittspreise Kindern und
Jugendlichen unter 16 Jahren gleichgestellt.
2. Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50%) werden bezüglich der Eintrittspreise Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
gleichgestellt.
§ 3 Befreiungen
1. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Eintritt frei.
2. Schwerbehinderte bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wenn der
Schwerbehindertengrad mindestens 50% beträgt, erhalten freien Eintritt.
3. Begleitpersonen von Schwerbehinderten haben freien Eintritt, wenn im
Schwerbehindertenausweis „Mit Begleitperson“ vermerkt ist.
Die Befreiungsgründe sind nachzuweisen.
§ 5 Familientarif
1. Familien-Jahreskarten erhalten Ehepaare (nicht geschiedene oder getrennt lebende Ehepaare), Alleinerziehende, unverheiratet zusammenlebende Paare mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren bzw. einem Kind, für das die Ermäßigungsgründe des § 2 Ziff. 1 zutreffen. Die Voraussetzungen hierfür sind nachzuweisen.
Mit dieser Familienkarte erhält jedes berechtigte Familienmitglied eine Jahreskarte. Mit dieser Jahreskarte kann unabhängig voneinander das Bad besucht werden. Auf Familienkarten werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt. Jahreskarten im Rahmen des Familientarifs werden im Bürgerbüro der Gemeinde Forbach ausgestellt.
2. Familien-Tageskarten erhalten Eltern in Begleitung von bis zu zwei Kindern bei gemeinsamem Eintritt. Bei drei oder mehr Kindern nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses.
§ 6 Geltungsdauer
1. Einzelkarten gelten nur am Tag der Lösung für eine einmalige Benutzung; beim Verlassen des Bades erlischt die Gültigkeit der Eintrittskarte.
2. Für die Zehnerkarten gilt Ziff. 1 entsprechend.
3. Jahreskarten gelten ab dem Tag der Lösung für die laufende Badesaison (Kalenderjahr).
§ 7 Übertragbarkeit
Jahreskarten und Familienkarten sind nicht übertragbar.
§ 7 Inkrafttreten
Die geänderten Eintrittspreise treten zum 01.01.2008 in Kraft.
Forbach, 12.03.2008
Kuno Kußmann
Bürgermeister