ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG VON BAUARBEITEN NACH VOB
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG VON BAUARBEITEN NACH VOB
Bauherr:
Bürgermeisteramt Forbach
Landstraße 27
76596 Forbach
Telefon: 07228-39-0
Telefax: 07228-39-80
Bauvorhaben: Neubau Ersatzwasserleitung Hundsbach - Forbach,
Funktionseinheit 3 (FE 3)
Planung und örtliche RBS wave GmbH, Standort Weilimdorf
Bauüberwachung: Mittlerer Pfad 2 - 4, 70499 Stuttgart
Telefon: 0711 18571-500
Telefax: 0711 18571-508
Auf der Grundlage der VOB werden für die o.g. Baumaßnahme folgende Arbeiten öffentlich ausgeschrie-
ben:
Bauabschnitt 1.2.: Leitungs- und Metallbau im Stollen, Funktionseinheit 3, (WW Hundsbach bis WW
Schwarzenbach)
Vergabenummer 2025-08-05
Lieferung und Montage in Stollenbauwerk einschl. Schweißverbindungen und Formstücken von
Trinkwasserleitung PE DA 140 SPC-RC ca. 5.700 m im Stollen
Trinkwasserleitung PE DA 63 ca. 12 m im Stollen
Rohrhalterung/Wandauflager ca. 3.200 Stück
Notbeleuchtung in Stollen über ca. 6.000 m
Die Angebotsunterlagen können ab
Montag, den 01.06.2026
bei der RBS wave GmbH Standort Weilimdorf
digital per E-Mail angefordert werden unter: sekretariat-weilimdorf@rbs-wave.de
Dem Leistungsverzeichnis beiliegend sind Pläne und Anlagen im Format PDF. Das Leistungsverzeichnis im
pdf- und GAEB 90 Format (DA83).
Angebotseröffnung:
Dienstag, 30.06.2026, Vergabenummer 2025-08-05,
Leitungs- und Metallbau im Stollen: 14:00 Uhr
bei der Gemeinde Forbach Bürgermeisteramt, Landstraße 27, 76596 Forbach, Zimmer 10 kleines Sit-
zungszimmer.
Bieter oder deren Bevollmächtigte können bei der Eröffnung anwesend sein.
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.07.2026.
Baubeginn: 01.09.2026
Fertigstellung: 2. Quartal 2027
Mit dem Angebot für das Leistungsverzeichnis sind die Nachweise gemäß VOB/A § 6 Nr. 3 Abs. 2, Buch-
stabe a - i, zur Beurteilung der Eignung des Bieters vorzulegen.
Zahlungsbedingungen nach VOB/B § 16 und den "Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen".
Sicherheiten sind zu leisten nach § 9 Nr. 7 VOB/A.
Die Sicherheiten betragen:
Vertragserfüllung: 5 v.H. der Auftragssumme
Gewährleistung: 3 v.H. der Schlussrechnungssumme
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Landratsamt Rastatt.
Forbach, 19.05.2026
Robert Stiebler, Bürgermeister