Amtsgericht Rastatt, Vollstreckungsgericht


Aktenzeichen: 1 K 76/22
Rastatt, 30.10.2023


Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Mittwoch, 10.01.2024, 9:30 Uhr
Raum 006, Sitzungssaal Amtsgericht Rastatt, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt

öffentlich versteigert werden:


Grundbucheintragung:
Eintragung imGrundbuch Forbach

Gemarkung Forbach Blatt
Flurstück5455/223
Wirtschaftsart und LageGebäude- und Freifläche
AnschriftRaumünzach 11

398m2
Blatt1391, BV lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage(lt. Angabe d. Sachverständigen):
1 1/2 gesch., unterkellertes EFH mit ausgebautem DG und Garage im KG. Das Gebäude befindet sich im Außenbereich, Wohnfl. 299,45m², Bj. 1938; leerstehend; renovierungsbedürftig


Verkehrswert: 90.000,00 Euro


Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.12.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisungen geleistet werden
Überweisungen auf folgendes Bankkonto mit dem Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Bank:
Landesoberkasse Baden-Württemberg Baden-Württembergische Bank
IBAN: BIC:
DE51 6005 0101 0008 1398 63 SOLADEST600
Verwendungszweck:
2340459002880, Az. 1 K 76/22,AG Rastatt
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt derEinzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.


Schumacher
Rechtspflegerin


Beglaubigt
Rastatt, 06.11.2023

Frekot, JFAng'e
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig