Haben Sie bereits Ihren Stromzählerstand an Ihren Stromversorger weitergegeben?

Strom ist seit dem 1. Juli 2022 günstiger und zwar um 4,43 Cent brutto pro Kilowattstunde. Denn es ist jetzt keine EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) mehr fällig. Die Senkung müssen Versorger an ihre Kundschaft weitergeben.
Dies bedeutet für den Verbraucher, dass wenn er eine exakte Trennung der Jahresabrechnung möchte, er seinen aktuellen Zählerstand ablesen und seinem Stromversorger mitteilen muss. Alternativ ist auch ein Foto möglich, insofern dieses über einen korrekten Zeitstempel verfügt. Ansonsten wird der Stromverbrauch zum Jahresende hin geschätzt. Insbesondere für Verbraucher, die mit Strom heizen und eine Wärmepumpe oder einen Nachtstromspeicher haben, kann dies von Vorteil sein. Solange Sie über keine Kühlfunktion verfügen wird Heizstrom in den Sommermonaten gar nicht oder nur kaum benötigt und ist außerdem stark witterungsabhängig. So waren z.B. die bisherigen Wintermonate im Jahr 2022 im Vergleich eher warm.
Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- und Solaranlagen zu finanzieren. Die geplante Abschaffung Anfang 2023 wurde vorgezogen, um die Verbraucher vor dem Hintergrund der stark steigenden Energiekosten zu entlasten.
Sie haben festgestellt, dass ihr Stromverbrauch ungewöhnlich hoch ist? Kostenfreie Beratungstermine können Sie unter kontakt@energieagentur-mittelbaden.de oder 07222/15 90 80 vereinbaren.